Roaming-Gebühr: Schutz vor Strafen

Die EU-Kommission hat Ihre Vorschläge zum kostenfreien Roaming weiter konkretisiert:
Erst nach 4 Monaten sollen nun Anbieter die Möglichkeit haben, gegen Verbraucher wegen eines mutmaßlichen Missbrauchs vorzugehen. Zudem sollte im Falle eines Verstoßes eine zweiwöchige Warnfrist gelten, bevor Zusatzkosten erhoben werden.
Damit soll eine Balance zwischen Anbieter- und Verbraucherrechten gefunden werden und ein Anstieg von Telekommunikations-Preisen in den EU-Staaten vermieden werden.

Ein dauerhaftes Roaming hatte die Brüsseler Behörde nicht vorgesehen. Ab Mitte 2017 sollten Handynutzer zwar ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zusatzkosten Roaming im EU-Ausland nutzen können, jedoch sollte dies auf dem Wohnort oder einer „festen Verbindung“ zu einem EU-Staat basieren.

Über den neu überarbeiteten Vorschlag wird nun erst abgestimmt.

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