Elektronischer Personalausweis: Onlinefunktion als Standard

Die unbeliebte Onlinefunktion des elektronischen Personalausweises will die Bundesregierung nun zum Standard machen: In Zukunft soll sie bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet sein. Das betrifft Neuausstellungen, bereits ausgestellte Ausweise sind davon nicht betroffen.

Der Gesetzesentwurf zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises wurde beschlossen, obwohl klar ist, dass die Bürger diese Funktion ablehnen. Nur eine Minderheit hat bisher die Onlinefunktion aktiviert. 45 Millionen besitzen bereits den elektronischen Ausweis, aber nur ein Drittel hat die Onlinefunktion freigeschaltet.
Nach einer Freischaltung könnte man den Ausweis dazu verwenden, sich gegenüber Behörden – zum Beispiel im Meldewesen – und Unternehmen im Internet auszuweisen.

Mit der Änderung soll „das Bewusstsein von Bürgerinnen und Bürgern für die Vorteile der eID-Funktion in ihrem Alltag geförder werden“. Weiterhin Widerspenstige sollen eine Hotline bekommen über die sie eine Sperrung selbst beantragen müssen. Über die Eingabe einer Geheimnummer sollen die Nutzer zudem kontrollieren können, wer ihre Daten ausliest.

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