Erfolg gegen Datenautomatik-Klauseln in Mobilfunkverträgen

Das Landgericht Düsseldorf hat dem Netzbetreiber Vodafone untersagt, ohne Einwilligung der Kunden zusätzliches Datenvolumen über den gewählten Tarif hinaus zu verkaufen.

Vodafone hat Klauseln in den Mobilfunkverträgen, die es erlauben, nach Ablauf des tariflich festgelegten Datenvolumens automatisch kostenpflichtige Zusatzpakete zu buchen. Vodafone prüfte in der Vertragslaufzeit ob es für den Kunden günstigere Datenoptionen gab und richtete dies automatisch ein. Der Kunde wurde per SMS informiert. Zudem nahm sich Vodafone heraus, zusätzlich bis zu 3 Datenpakete zuzubuchen.

Vodafone wurde auf Grund dessen in Hinblick auf drei Klauseln abgemahnt. Der vzbv sah darin „eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung“. Zusätzlich sollte Vodafone eine Unterlassungserklärung abgeben. Das Unternehmen erklärte jedoch nur, zukünftig auf die Verwendung zweier Klauseln zu verzichten. Das reichte dem vzbv nicht und es wurde vor dem Landgericht verhandelt. Das Urteil vom 16. Dezember 2016 ist noch nicht rechtskräftig.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar