Vorratsdatenspeicherung ist europarechtswidrig

In wenigen Tagen sollten Provider damit beginnen, Daten zu ihren Nutzern wochenlang zu speichern. Nun hat jedoch Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die neu geregelte Vorratsdatenspeicherung in ihrer Gültigkeit für europarechtswidrig erklärt (Az. 13 B 238/17).

Das Gericht kritisiert, die vorgeschriebene Speicherpflicht erfasse pauschal die Daten nahezu aller Nutzer von Telefon- und Internetdiensten. Der Kreis der betroffenen Personen müsse aber von vornherein auf Fälle beschränkt werden, „bei denen ein zumindest mittelbarer Zusammenhang mit der durch das Gesetz bezweckten Verfolgung schwerer Straftaten bzw. der Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehe“.

Ein Eilantrag dazu hatte das Verwaltungsgericht Anfang des Jahres noch abgelehnt.
Der OVG-Beschluss kann als Gerichtsentscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht angefechtet werden.  Es bliebe jetzt nur der gang zum Bundesverfassungsgericht.

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