Googles Bildersuche: Keine Urheberrechtsverletzung

Der der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hält die Google-Bildersuche weiterhin nicht für urheberrechtswidrig.

„Eine Anzeige von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte.“ (Az. I ZR 11/16, „Vorschaubilder III) so urteilte das oberste deutsche Gericht und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung zu diesem Thema.
Weiterhin stelle der BGH fest:
„Von dem Anbieter einer Suchfunktion könne nicht erwartet werden, dass er überprüft, ob die von der Suchmaschine in einem automatisierten Verfahren aufgefundenen Bilder rechtmäßig ins Internet eingestellt worden sind, bevor er sie auf seiner Internetseite als Vorschaubilder wiedergibt.“

Das Urteil bezieht sich jedoch auf die alte Version der Google-Bildersuche.
In dieser waren lediglich stark verkleinerte Vorschaubilder zu sehen. („Thumbnails“).
Ob dieses Urteil auch auf die aktuelle Version der Google-Bildersuche übertragbar ist, bleibt abzuwarten.

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