Facebookgesetzt tritt in Kraft

Seit dem 1.10.2017 gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), auch bekannt als „Facebook-Gesetz“. Es soll dafür sorgen, dass strafbare Inhalte schneller aus dem Netz entfernt werden.

Anbieter sozialer Netzwerke sollen damit angehalten werden, „offenkundig strafbare Inhalte“ nach spätestens 24 Stunden zu löschen, wenn sie davon Kenntnis haben.

Für die Prüfung von weniger eindeutig rechtswidrigen Inhalten haben die Plattformbetreiber nun sieben Tage Zeit. Stellt sich heraus, dass die Betreiber systemische Mängel aufweisen, die die Umsetzung des NetzDG verhindern, drohen bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld.

Das Bundesamt der Justiz (BfJ) hat offenbar bereits 50 Mitarbeiter abgestellt, die Ihre Arbeit in der kommenden Woche aufnehmen sollen. Die Betreiber können schwierig zu entscheidende Fälle dort vorlegen.

Kritiker bemängeln, dass die Rechtsdurchsetzung in private Hände gelegt wird, und sie fürchten ein „Overblocking“: Die Betreiber könnten im Zweifel lieber zu viele Inhalte entfernen, um nicht mit dem NetzDG in Konflikt zu geraten.  Das könne Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit haben.

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