Schluss mit Geoblocking

Seit dem 1.April fallen keine zusätzlichen Kosten mehr an, wenn Streaming-Dienste und andere Online-Inhalte für kurzzeitige Aufenthalte im EU-Ausland genutzt werden.
Streaming-Abos können im Urlaub oder im Rahmen einer Geschäftsreise im EU-Ausland genutzt werden. Dazu gehören Serien, Filme, Musik, Sportveranstaltungen und für E-Books.

Die Regelung gilt jedoch nur für bezahlte Abos:  Kostenpflichtige, internetbasierte Streaming und Pay-TV-Dienste wie Spotify, SkyGo, Netflix oder Amazon Prime sind nutzbar. Öffentlich-rechtlichen Sender oder andere kostenlose Dienste entscheiden selbst, ob sie ihre Inhalte im EU-Ausland zur Verfügung stellen möchten.

Hält man sich dauerhaft in einem EU-Land auf, z. Bsp. durch einen Umzug, kann der Anbieter prüfen wo sich der Hauptwohnsitz befindet und den Zugang verweigern.
Das ist auch ein Kritikpunkt: Es ist nicht genau festgelegt, wann es sich um einen  vorübergehenden Aufenthalt handelt. Das kann Schwierigkeiten zwischen Nutzern und Anbietern mit sich bringen. Wichtig wäre auch, dass kostenlose Dienste und die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender zukünftig ebenfalls zur Verfügung stünden.

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