Vor dem Urlaub noch schnell die Steuererklärung machen

Eigentlich ist die reguläre Frist für die Steuerklärung bereits am 31. Mai abgelaufen. Doch manch einer ist noch nicht so weit und beschäftigt sich aktuell lieber mit seinen Urlaubsvorbereitungen. Allerdings ist das Finanzamt gerade dabei, Mahnungen an die „Vergesslichen“ zu schicken und sie unter Fristsetzung zur Abgabe der Steuererklärung aufzufordern. Was nun, wenn man ein solches Schreiben erhält? Die Frist ist meist derart kurz gehalten, dass man sich noch vor dem wohlverdienten Urlaub hinsetzen muss, um die Erklärung anzufertigen. Kein Problem mit dem Programm Quicksteuer von Lexware. Wie der Name verrät, lässt sich damit die Steuerklärung schnell und einfach erledigen. Zahlreiche Tools erleichtern die Erstellung der Erklärung, nützliche Hinweise zeigen, wo man sparen kann und am Ende der Eingabe wird auf Wunsch alles in die amtlichen Vordrucke übertragen. Nun braucht man nur noch unterschreiben und kann auf dem Weg in den Urlaub noch schnell einen Abstecher zum Finanzamt machen, um die Erklärung fristgerecht in den Briefkasten zu werfen.

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