Der Handel mit Second-hand-Software – lukratives Geschäft oder Urheberrechtsverletzung?

Das Landgericht Hamburg beschäftigt sich aktuell mit einem Rechtsstreit zwischen dem Softwarehersteller SAP und dem Vermarkter Susensoftware. Letzterer kauft von Unternehmen nicht mehr benötigte Softwarelizenzen auf und vermarktet sie anschließend weiter. Einige Unternehmen wie eben SAP, aber auch Microsoft und Oracle fühlen sich mit dieser Geschäftspraktik in ihrem Urheberrecht verletzt. Zudem fürchten sie Einbußen beim Umsatz und versuchen dementsprechend, den Handel mit der sogenannten Second-hand-Software einzudämmen. Die Vermarkter gebrauchter Lizenzen indes werfen den Softwareunternehmen Wettbewerbsbehinderung vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zu dem Sachverhalt bereits die Entscheidung getroffen, dass unter bestimmten Umständen der Weiterverkauf von Softwarelizenzen zulässig ist. Im derzeitig anhängigen Verfahren geht es allerdings konkret um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SAP, die den Weiterverkauf der Lizenzen nach Ansicht von Susensoftware erschweren. Zwei der drei Klauseln sah der Vorsitzende Richter als bedenklich an und hält sie mit der Entscheidung des EuGH nicht vereinbar. Demzufolge wären sie unwirksam. Das Urteil ist in Kürze zu erwarten.

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