Vorratsdatenspeicherung beschlossen

Trotz massiver Kritik wurde nun die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht: Zukünftig lässt die Bundesregierung die Speicherung von Telekommunikationsdaten für maximal zehn Wochen zu. Dies zur „Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen“.

IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen sollen nun von Telekommunikationsanbieter 2 1/2 Monate aufbewahrt werden. Die Speicherzeit für Standortdaten bei Handygesprächen soll 4 Wochen betragen. Die Speicherung von E-Mails ist nicht vorgesehen.

Nicht nur der Umfang einzelner Datenspeicherungen und die Unklarheiten bei einzelnen Regelungen werden kritisiert.Es könnten umfangreichen Datenerhebungen durchgeführt werden und mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung werden alle Bürger unter Generalverdacht gestellt.

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