Kostenerstattung bei Ämteranfragen

Wenn man sein Recht auf Akteneinsicht auf Akteneinsicht nutzen will, können Bundesbehörden pro Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als Aufwandsentschädigungen bis zu 500 Euro verlangen.
Laut dem Gesetzgeber sollen die Kosten nicht abschreckend wirken da einfache Auskünfte oft gratis beantworten werden können, jedoch werden laut Statistik 75 Prozent aller Anfragen zurückgezogen, sobald die betroffenen Behörden, wie Jobcenter oder Schulen, Gebühren dafür erheben.

Jetzt will Verein Wikimedia, der Projekte wie Wikipedia oder Wikidata trägt, nun gemeinsam mit der Open Knowledge Foundation und ihrem Portal „Frag den Staat“ etwas dagegen tun.
Antragsteller können die Kosten von den beiden Organisationen erstattet bekommen. Dazu müssen die Informationen jedoch für Wikimedia-Initiativen relevant sind und in die Online-Enzyklopädie einfließen. Die Informationsanfrage muss zudem über den Staat laufen. Die Behörde wird bei der Anfrage dazu aufgefordert, vorab die Gebühren bekanntzugeben. Nach Erhalt des beischeides kann man dann einen formlosen Antrag bei Wikimedia stellen und die Auslagen können vom Verein bezahlt werden.

Sollte Wikimedia die veranschlagten Gebühren als zu hoch oder rechtswidrig einstufen, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Auch die dafür anfallenden 30 Euro Kosten will Wikimedia mitfianzieren.

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