DSGVO: Es wird abgemahnt

Wie Rechtsanwaltskanzleien berichten, nehmen Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rasant zu.
Dabei lassen Unternehmen vor allem Mitbewerber auf Grund fehlerhafter Umsetzung kostenpflichtig abmahnen. Einige der Abmahnungen tragen das Datum vom 25.05. und sind bereits am selben Tag, an dem die DSGVO gültig wurde, eingegangen.

Der Gegenstandswert einiger Abmahnungen beträgt bis zu 7500 Euro.
Dieser setz sich aus dem Jahreswert der Kosten für die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung der DSGVO zusammen und bedeutet eine Abmahngebühr in Höhe von fast 700 Euro.

Die Abmahnungen beziehen sich auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Jedoch ist bislang aber noch unklar, ob Unternehmen ihre Konkurrenten wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abmahnen oder verklagen dürfen.  Zumindest in Deutschland gab es vor der DSGVO keine einheitliche Rechtsprechung.

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