DSGV Abmahnproblem – kein schneller Schutz

Eine Initiative der Bundestagsfraktion von CDU und CSU deren Ziel es war, Anwälten teure Gebühren bei missbräuchlichen Abmahnungen auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorübergehend zu verbieten, ist gescheitert.
Als Grund dafür gab die Rechtsexpertin der Union an, vorgesehene Soforthilfe sei mit der SPD in dieser Form leider nicht möglich gewesen.

Die CDU/CSU-Fraktion wollte die DSGVO-Abmahngebühren vorübergehend aussetzen und statt dessen eine Klausel in den Gesetzentwurf zur sogenannten Musterfeststellungsklage einfügen. Das hätte bereits im Juli in Kraft treten können.
Die SPD hingegen möchte das Problem von Grund auf angehen. Ihr zufolge sollen die Anwaltsgebühren gedeckelt werden wie im Urheberrecht.

Eine DSGV Abmahnwelle blieb bisher aus. Jedoch gibt es Anwälte, die bereits eine einiges in dieser Richtung unternommen haben und Missbrauchsfälle auf Basis der DSGV sind zu erwarten.

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