Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Mit einer Ausnahme hat das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkbeitragspflicht für verfassungsgemäß erklärt. Lediglich den Beitrag für eine Zweitwohnung wurde verworfen.
Hier gaben die Richter jenem Kläger Recht, der argumentiert hatte, dass er für beide Wohnungen zahlen muss, obwohl er niemals an beiden Orten gleichzeitig fernsehen kann.

Begründet wurde das Urteil damit, dass der öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein Angebot für alle sei.  „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ so Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof .
Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spiele dabei keine Rolle.

17,50 Euro im Monat beträgt derzeit der Beitrag für Privatleute. Seit 2013 wird dieser Rundfunkbeitrag je Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt.

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