Drucken darf nichts kosten: Eventim muss Ticketgebühr streichen

Bisher wurde bei Eventim eine Servicegebühr fällig, wenn man sich sein bestelltes Ticket selbst ausdruckte. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied nun, dies sei unzulässig.

Druckt sich ein Käufer seine Tickets nach dem zusenden per Mail selbst aus, fallen bei der Übermittlung weder Porto- noch Materialkosten an. Dafür darf keine Servicegebühr anfallen und demnach wies das Gericht einen Revisionsantrag der Firma Eventim gegen ein Urteil von Juni 2017 des Oberlandesgerichts Bremen zurück.

Jetzt muss die Firma zu Unrecht kassierte Gebühren an die Kunden zurückzahlen. Sollte sie dem nicht nachkommen, kündigten die Verbraucherschützer an, rechtlich dagegen vorzugehen. Betroffene können sich auf der Webseite der zentrale einen Musterbrief downloaden.

Eventim gab an, das Urteil zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen. Bis die Urteilsbegründung bekannt sei, werde der Service weiterhin zur Verfügung stehen, ohne dass Zusatzgebühren verlangt würden. Die Aktie der Firma sank nach dem Urteil um 10% und erreichte 34,36 Euro den tiefsten Stand seit eineinhalb Jahren.

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