EU-Geblockingverbot tritt in Kraft

Ab heute gilt das EU-Verbot von ungerechtfertigtem Geoblocking.
Onlinekäufer dürfen nun nicht mehr auf eine Webseiten in ihrem Herkunftsland mit teureren Angeboten umgeleitet werden. Zudem dürfen Händler Käufer aus anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren.

Onlineshops dürfen den verkauf von Waren nicht mehr verweigern, auch wenn sie keine Möglichkeit haben, die Waren über die Grenze liefern zu lassen.  Der Käufer muss dann aber dafür sorgen, die Bestellung z. Bsp. abzuholen oder selbst die Zustellung zu organisieren.  Ferner müssen allen Käufern digitale Zahlungsmethoden ermöglicht werden. Sie dürfen nicht mehr gezwungen werden, mit einer Kredit- oder Debitkarte zu bezahlen, die im Land des Verkäufers ausgestellt wurde.  Aufschläge für das Hosting einer Website oder andere elektronisch verfügbare Dienste wie Cloud Computing dürfen nicht mehr mit einem Aufschlag für Kunden anderer EU Länder versehen werden.

Onlinehändlern ist es aber weiterhin erlaubt, ihre auf die EU ausgerichteten Webauftritte und ihre Marketingtätigkeiten frei zu gestalten und beispielsweise Angebote auf bestimmte Kundengruppen wie Jugendliche oder Geschäftskunden auszurichten.
Jedoch darf dabei niemand auf Grund der Nationalität, des Wohnsitzes oder der Niederlassung diskriminiert werden.

Die EU-Verordnung zu ungerechtfertigtem Geoblocking gilt nicht für digitale Medien wie E-Books, Musikstücke, Filme und Computerspiele sowie Streamingdienste. Finanzdienstleistungen für Privatkunden sowie der Verkehrsbereich bleiben ebenfalls außen vor.

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