Urteil des Kartellamtes: Facebook widerspricht

Am 7. Februar hat das Bundeskartellamt geurteilt, dass Daten, die über Drittseiten mit Hilfe von Like-Buttons und Facebook-Analytica gesammelt wurden, nicht mehr mit den Konto der Nutzer verknüpft werden dürfen.
Noch ist das urteil nichts rechtskräftig und Facebook hat einen Monat zeit, Einspruch einzulegen und absehbar ist, dass die auch passieren wirr.

3 Punkte des Urteils möchte Facebook nicht akzeptieren:

Populär würde nicht markbeherrschend sein.
Da über 40% der Anmeldungen in Deutschland Facebook nicht nutzen, habe die Firma einen harten Wettbewerb um die Gunst der Nutzer, jedoch halte es das Bundeskartellamt für irrelevant, dass Facebook mit starken Konkurrenten wie Youtube, SnapChat und Twitter auf dem Markt ist und man also nicht von einer Marktbeherrschung sprechen könne.

Die Vorgaben des DSGVO seien erfüllt.
Face erklärt, die Anforderungen die durch die DSGVO gestellt wurden, seien erfüllt worden. Die Nutzer-Informationen über den Schutz persönlicher Daten wurden überarbeitet, es wird erklärt welche Steuerungsmöglichkeiten die Nutzer zum Schutz ihrer Daten haben. Kontrolliert wird das durch die jeweiligen Datenschutzbehörde. Das Bundeskartellamt ist jedoch eine Wettbewerbsbehörde, keine Datenschutzbehörde.
Somit habe das Amt nicht die nötige Fachkenntnis, ein Urteil über die Maßnahmen von Facebook zu treffen.

Die datenübergreifende Informationsnutzung macht Facebook besser und stärkt die Sicherheit.
Um den Nutzer eine individuell zugeschnittene Nutzererfahrung zu bieten, möchte Facebook ihnen die Themen präsentiert, die sie auch interessieren.
Dazu ist es nötig, nicht nur die Informationen von den Nutzer-Profilen zu nutzen, sondern auch die Informationen, die das Unternehmen über andere Dienste wie Instagram und WhatsApp bekommt. Facebook sieht sich nicht als Datensammler, sondern dies helfe auch dabei, die Sicherheit zu verbessern. Dazu gehöre beispielsweise, plattformübergreifend auf Facebook und Instagram missbräuchliches Verhalten zu verhindern und Konten zu sperren, die im Zusammenhang mit Terrorismus, Kindesmissbrauch oder der Manipulation von Wahlen stehen.

Mit diesen Standpunkten wird Facepunkt dem Bundeskartellamt vor Gericht gegenübertreten.

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