Kein Verstoß gegen geltende Gesetze bei NSA-Spähaffäre

Nach den Offenbarungen des US-amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden über die weltweit betriebene Datenspionage im Auftrag der USA steht nicht nur die NSA in der Kritik, sondern ebenfalls der Verfassungsschutz der Bundesrepublik Deutschland. Jeden Tag werden neue Fakten zur sogenannten „NSA-Spähaffäre“ bekannt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wehrt sich allerdings vehement gegen die Vorwürfe, die NSA-Software für die eigene Arbeit eingesetzt zu haben. Die Software sei nur für Tests verwendet worden, gab das Amt offiziell bekannt. Bei der Zusammenarbeit mit der NSA habe man sich stets an die geltenden Gesetze und Vorschriften gehalten. Snowden hatte unter anderem über den Einsatz von Keyloggern beim G20-Treffen im Jahre 2009 berichtet. Diese protokollieren die Eingaben auf der Tastatur und geben sie anschließend via Internet an einen anderen Computer weiter. Die Bekanntmachungen von Snowden lösten eine weltweite Diskussion über die Spionage im Internet aus, die äußerst kontrovers geführt wird. Auch die verschiedenen Ansichten zur Gewährung von Asyl für den nunmehr erklärten „Staatsfeind Nr. 1“ führen zu heftigen, politischen Auseinandersetzungen.

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