Arbeitszeitbetrug: Fristlose Kündigung möglich

Wer an seinem Arbeitsplatz die vom Arbeitgeber eingesetzten Zeiterfassungsgeräte umgeht oder austrickst, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin und bezieht sich auf ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az: 16 Sa 1299/13).

Im o.g. Fall hatte ein Metzger das Zeiterfassungsgerät in der Firma manipuliert in dem er den Chip in der Geldbörse lies und und zusätzlich seine Hand darüber hielt wenn er den Arbeitsplatz verließ. Somit war es ihm möglich, Pausen von täglich bis zu 3,5 Stunden zu machen, ohne sich an- und abzumleden. Diese Pausen hatte der Arbeitgeber bezahlt.
Der Mitarbeiter erhielt nach 25 Jahren Beschäftigung auf Grund dessen die fristlose Kündigung.

Die Richter rechtfertigten die Kündigung. Ein Versehen könne ausgeschlossen werden, da das Zeiterfassungsgerät einen Piepton bei An- und Abmeldung sende. Es handle sich um vorsätzlichen Betrug, der nicht mehr nur mit einer Abmahnung zu ahnden sei. Der Vertrauensbruch wiege mehr als die Betriebszugehörigkeit – zumal der Mitarbeiter wiederholt systematisch Pausen machten ohne die Zeiterfassungsgeräte zu bedienen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar