EU-Copyright-Reform: Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat nach 2 Jahren Debatte beschlossen, dass Online-Plattformen von Nutzern hochgeladene Inhalte überwacht und gefiltert werden müssen. Dies muss jedoch am 4. Juli noch in einer Plenarabstimmung des Parlaments bestätigt werden.

Mit der neuen Bestimmung soll vor allem die Lücke zwischen den Werbeeinnahmen von Online-Plattformen und den eher niedrig ausfallenden Vergütungen für Künstler und Produzenten verkleinert werden. Online-Portale müssen automatisierte Filter einsetzen und Inhalte vor dem veröffentlichen durchleuchten. Dabei darf auch verstärkt gelöscht werden.

Cloud-Anbieter sowie traditionelle Online-Marktplätze sollen nicht erfasst werden. Auch Webseiten wie Online-Enzyklopädien, wissenschaftliche Archive oder Open-Source-Entwicklungsplattformen, die aus nicht-kommerziellen Zwecken den Zugang zu geschützten Inhalten anbieten, bleiben außen vor.

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