Schadensersatz bei langsamen Internet?

Viele Internetprovider versprechen ihren Kunden schnelles Internet, doch in vielen Fällen wird die vertraglich zugesicherte maximale Datenübertragungsrate nicht erreicht.
Die Bundesregierung soll jetzt prüfen, ob gesetzliche Vorgaben helfen können, diesen Umstand abzustellen.

Verbraucher sollten z. Bsp. die Möglichkeit bekommen, den Preis für den Anschluss mindern zu können wenn die verfügbare Bandbreite deutlich hinter der vereinbarten Datenübertragungsrate liegt. Geeignet wäre dies für Fälle, bei denen weniger als 90 % der vertraglich vereinbarten Internetgeschwindigkeit erreicht wird. Zudem auch bei erheblichen,  kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen der Geschwindigkeit oder aber bei anderen Dienstqualitätsparametern von Internetzugangsdiensten.  In allen Fällen könnten auch pauschalierte Schadenersatzansprüche in Frage kommen.

Der Bundesrat möchte die Anbieter zudem verpflichten, vor Abschluss eines Vertrags über die tatsächlich realisierbare Breitband-Geschwindigkeit anhand von Vergleichsberechnungen mit vergleichbaren Anschlüssen im selben Einzugsgebiet aufzuklären. Auch über Bußgelder bei falschen Angaben über die Internetgeschwindigkeit wird nachgedacht.

Begründet liegt diese Initiative laut dem Bundesrat in der Wichtigkeit der  Breitbandversorgung in Hinblick auf die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

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