Rundfunkproduktionen: Kein Geoblocking mehr

Künftig wird es für europäische Rundfunkstationen wird es bald leichter, eigenproduzierte Sendungen im Fernsehen oder in Mediatheken in der EU auch grenzüberschreitend anzubieten. Bereits in der letzten Woche wurde der Entwurf einer entsprechenden Richtlinie vom EU Parlament verabschiedet.

Vollständig fianazierte Eigenproduktionen, Nachrichtensendungen und Beiträge zum aktuellen Zeitgeschehen dürfen damit ohne technische Blockaden in allen Mitgliedsstaaten ausgestrahlt werden.Berichte über Sportereignisse jedoch, bleiben im Fernsehen und im Radio auf nationale Territorien beschränkt.

Auch das s.g. Herkunftslandprinzip aus der Satelliten- und Kabelrichtlinie wird auf Anbieter von Internetfernsehen (IPTV) ausgedehnt. Wenn man Fernsehprogramme per Satellit oder Kabel-TV verbreitet, muss man die Lizenzen für die gesendeten Inhalte nur für das Land einholen, in dem diese direkt gesendet werden. Können Zuschauer benachbarter Länder diese Programme auch empfangen, werden dafür keine zusätzlichen Rechte benötigt.

Zudem sieht die Richtlinie auch vor, die Lizenzierung von Rechten für die Weiterverbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen zu erleichtern. Sie sollen weitrhin dafür sorgen, dass die Rechteinhaber angemessen vergütet werden, wenn ihre Werke in Programmen verwendet werden, die per Direkteinspeisung im Rahmen einer öffentlichen Ausstrahlung übertragen werden.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.