Gerichtsurteil: Versicherte müssen Lichtbild für Gesundheitskarte selbst bezahlen

Nachdem bekannt wurde, dass etliche Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte noch gar nicht besitzen, gibt es nun auch ein aktuelles Gerichtsurteil zum Thema. Gegenstand des Gerichtsverfahrens war die Frage, wer die Kosten für das erforderliche Lichtbild zu tragen hat. Der Kläger war der Ansicht, dass die Krankenkassen zur Kostentragung herangezogen werden sollten. Schließlich wollen sie durch die neue Karte Kosten einsparen und damit höhere Gewinne erzielen. Eine eindeutige Regelung, wer die Kosten übernehme müsse, gebe es weder im Gesetz, noch sei eine entsprechende gerichtliche Entscheidung gefallen. Zudem hielt der Kläger den Sachverhalt für grundsätzlich bedeutsam, weshalb er Klage beim Sozialgericht einreichte. Nach Abweisung ging das Verfahren an das Landessozialgericht. Dieses aber hielt Frage für nicht klärungsbedürftig, da die Interpretation der geltenden Gesetze eindeutige Schlüsse zuließe. Nach dem Sozialgesetzbuch erfolgt die Bereitstellung der Gesundheitskarte von den Kassen kostenlos, das Gesetz sehe keine Erstattung weiterer Kosten im Zusammenhang mit der Ausstellung der Karte vor. Somit müssen die Versicherten die Kosten für die Lichtbilder selber tragen.

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