Keine umstrittenen Upload-Filter

Das EU hat am 5. Juli die Reform des Urheberrechts mit 318 zu 278 Stimmen abgelehnt.
Somit ist diese vorerst gestoppt.

In der Kritik standen besonders Artikel 11 und Artikel 13.
Artikel 11 sah ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Suchmaschinen wie Google sollen Medienhäuser bezahlen, wenn sie deren Überschriften verwenden.
Artikel 13 sollte Online-Plattformen direkt für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich machen. Plattformen sollten haften, sobald Nutzer Inhalte online gestellt.

Zwar steht nicht von Upload Filtern in der Richtlinie, jedoch bleibt den betroffenen Unternehmen aber nichts anderes übrig, als alle Inhalte zu filtern, bevor diese online gehen. Millionen Inhalte manuell zu prüfen, ist unmöglich. Somit müsste eine Filtersoftware eingesetzt werden, die Inhalte scannt.

Jetzt muss sich das Parlament erneut mit der Richtlinie befassen. Im September wird in Straßburg darüber verhandelt. Die Abgeordneten können Änderungen beschließen und etwa Artikel 13 streichen – oder den Entwurf komplett ablehnen. Dann wäre die Reform des Urheberrechts gescheitert.

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